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Die Handwerkskammer – notwendiges Übel oder vorteilhafte Mitgliedschaft?

Gepostet von am Jun 8, 2010 in Wohnen | Keine Kommentare

Ein Handwerksbetrieb ist automatisch Mitglied der regional ansässigen und zuständigen Handwerkskammer. Diese Mitgliedschaft ist Pflicht und wird von vielen Unternehmen als negative Begleiterscheinung der Selbstständigkeit in der handwerklich tätigen Branche angesehen. Der Grundbeitrag für diese Mitgliedschaft liegt je nach Gewerbeertrag des Betriebes zwischen 103 Euro und 248 Euro pro Jahr. Für viele Handwerksbetriebe eine unnötige Ausgabe, bedenkt man den Nutzen, den sie aus dieser Mitgliedschaft ziehen. Doch beleuchtet man einmal die Schattenseiten dieser Mitgliedschaft, stellt man fest, dass damit auch zahlreiche Vorteile sowie kostenfreie Leistungen und Serviceangebote verbunden sein können.

Aufgaben und Pflichten

Die unterschiedlichen Aufgaben und Pflichten der Handwerkskammer sind gesetzlich festgelegt und in der Handwerksordnung fest verankert. Die wichtigste und gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Handwerkskammer ist das Führen der sogenannten Handwerksrolle. Erst nach der Eintragung in die Handwerksrolle ist ein Handwerksbetrieb berechtigt, die eingetragene Tätigkeit durchzuführen und in Rechnung zu stellen. Diese Verpflichtung besteht seit vielen Jahren und verdankt ihren Namen der ursprünglichen Form als Papierrolle. Ebenso führt die Handwerkskammer die sogenannte Lehrlingsrolle. Hier werden alle bestehenden Ausbildungs- und auch Umschulungsverhältnisse eingetragen. Zudem überwachen die Handwerkskammern die Berufsausbildungen innerhalb der Betriebe und stehen den Lehrlingen und den Ausbildern mit Rat und Tat zur Seite.
Des Weiteren vertritt die Handwerkskammer die Interessen und Belange der Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter. Sie tritt als Interessenvertreter gegenüber der Politik, Wirtschaft, Medien und Öffentlichkeit auf und setzt sich für die Rechte der Betriebe und des Handwerks ein. Ebenso überwacht die Handwerkskammer die Einhaltung der Handwerksordnung und steht den Betrieben und Handwerkern bei Fragen bezüglich dieses Gesetzes zur Verfügung.

Vorteile der Mitgliedschaft

Als Mitglied der Handwerkskammer können Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter verschiedene Dienstleistungen der Kammer in Anspruch nehmen. Fachkundige Ansprechpartner stehen den Mitgliedern hierbei zu den Themen Betriebswirtschaft, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Technik und Technologie sowie Umweltschutz zur Seite. Existenzgründer können sich für den optimalen Start des Handwerksbetriebes bei Fragen und Problemen rund um den Bereich Unternehmensberatung an die Handwerkskammer wenden. Diese Angebote und Serviceleistungen sind für die Mitglieder der Handwerkskammer kostenfrei.
Das umfangreiche Angebot an Fort- und Weiterbildungen bietet Mitarbeitern eines Handwerksbetriebes die Möglichkeit, ihr Wissen und ihre Qualifikationen zu erweitern. Davon profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch der Handwerksbetrieb selbst. Ebenso bietet die Handwerkskammer für Lehrlinge zahlreiche ausbildungsbegleitende oder prüfungsvorbereitende Kurse an. Bei Fragen rund um das Thema Berufsausbildung und Lehrling steht die Handwerkskammer den Betrieben beratend zur Seite und unterstützt das Handwerk bei der Ausbildung der jüngeren Generation.

Leistungen für Verbraucher

Aber auch als Verbraucher kann man von den Leistungen der Handwerkskammer profitieren. Sollten Probleme mit der ausgeführten Tätigkeit oder einem Handwerksbetrieb bestehen, helfen die Handwerkskammern gerne weiter und versuchen zwischen den Parteien zu vermitteln. Fragen rund um das Thema Handwerk und Beauftragung eines Handwerkbetriebes richtet man am Besten an die regional zuständige Handwerkskammer. Gegen eine geringe Gebühr kann man eine Liste der dort eingetragenen Handwerksbetriebe der jeweiligen Region beziehen.
Zwar lehnen viele Unternehmer und Handwerksbetriebe die Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer ab, aber sieht man einmal die Vorteile, die einem durch diese Mitgliedschaft entstehen, rücken viele der bisher negativen Aspekte in den Hintergrund.

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Kreishandwerkerschaft – Zusammenschluss von Fachbetrieben und Innungen

Gepostet von am Mai 25, 2010 in Wohnen | Keine Kommentare

Die Kreishandwerkerschaften haben eine lange Tradition und bündeln die Interessen von Innungsfachbetrieben und Innungen. Wer auf der Suche nach einem qualifizierten Fachbetrieb ist, kann über die regional zuständige Kreishandwerkerschaft fündig werden. Darüber hinaus werden unter anderem auf den Websites der Kreishandwerkerschaft wichtige Informationen rund um das Handwerk vermittelt. Wer eine für sich zuständige Kreishandwerkerschaft finden will, kann bequem über die spezielle KH-Suche die entsprechende Einrichtung finden.

Die Dachorganisation

Die Bundesarbeitsgemeinschaft, auch unter der Bezeichnung Arbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften bekannt, ist die Dachorganisation aller Kreishandwerkerschaften in Deutschland, die im Jahr 1989 gegründet wurde. Hier werden die Interessen aller Kreishandwerkerschaften vertreten, die auch die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks beinhalten. Grundsätzlich wird dies über die Handwerksordnung gesetzlich definiert. Eingebettet in die lebendige Vielfalt der Handwerksorganisation hierzulande, finden sich die Landesarbeitsgemeinschaften wie auch die Kreishandwerkerschaften.
In den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Hessen gilt darüber hinaus, dass die dort ansässigen Kreishandwerkerschaften Mitglied der Landeshandwerkstage sind.

Innungsfachbetriebe können frei wählen

Jeder Innungsfachbetrieb kann individuell für sich entscheiden, ob man eine Mitgliedschaft bei einer Innung anstrebt und auf diese Weise einer zuständigen Kreishandwerkerschaft angehört. Fällt die Entscheidung zugunsten einer Mitgliedschaft, ist der Betrieb automatisch auch Mitglied des handwerklichen Arbeitgeberverbandes. Die Innungsfachbetriebe stehen in der Regel für leistungsstarke und kompetente Handwerksunternehmen. Die damit verbundene Kompetenz wird durch die eingehende Betreuung durch die Kreishandwerkerschaft und den ihnen angeschlossenen Innungen ermöglicht. Nur der Handwerksbetrieb, der in der Kreishandwerkerschaft organisiert ist, kann von der Chance profitieren, dass ein potenzieller Auftraggeber alle handwerklichen Leistungen in einer speziellen Datenbank findet.
So bietet ein besonderes und zugleich einfaches Verfahren eine Betriebssuche, von der jeder Handwerksmeister profitieren kann und somit wettbewerbsfähig ist. Wer als Auftraggeber Rückfragen hat, kann dort nachfragen. Nicht zwingend sind alle Innungsfachbetriebe auch Handwerksunternehmen. Die Kreishandwerkerschaft kann vor Ort denjenigen informieren, der gern in die Datenbank aufgenommen werden will.

Kreishandwerkerschaft: auch gern als Rathaus des Handwerks bezeichnet

Die zahlreichen Vorteile, die ein Innungsmitglied genießt liegen klar auf der Hand. So nimmt der Bereich Aus-und Weiterbildung einen besonders wichtigen Stellenwert ein und beinhaltet unter anderem auch Meistervorbereitungskurse und die Organisation von Gesellen-und Zwischenprüfungen an. Aber nicht nur der Bereich Bildung überzeugt als Angebot durch der Kreishandwerkerschaft. Auch finanzielle Vorteile winken dem Mitglied. So kann der Mitgliedsbetrieb von reduzierten Lehrlingsenschreibegebühren wie auch reduzierten Prüfungsgebühren bei Zwischen-und Gesellenprüfungen profitieren. Finanzielle Erleichterungen winken auch bei Rahmenverträgen für den Bezug von Strom, zum kostenreduzierten Telefonieren oder günstiges Tanken für Firmenfahrzeuge. Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen vor einem Arbeitsgericht, steht die jeweilige Kreishandwerkerschaft dem Mitglied ebenfalls zur Seite.
Einen besonders wichtigen Stellenwert nimmt die Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Kreishandwerkerschaft ein. Auf regionaler Ebene tritt die Gesamtinteressenvertretung des Handwerks ein und auf Landes-und Bundesebene macht sich die Interessenvertretung für Fachverbände stark. Zuguterletzt setzt sich die Kreishandwerkerschaft erfolgreich für die Bekämpfung von Schwarzarbeit ein.
Beratung durch die Kreishandwerkerschaft.

Innungsmitglieder können darüber hinaus auch eine Rechtsberatungin allen betriebsrelevanten Fragen nutzen und auch Beratungsangebote hinsichtlich des Wettbewerbsrechts, des Sozialrechts, des Gewerberechts, des Zivilrechts und des Handwerksrechts in Anspruch nehmen. Selbst bei Fragen hinsichtlich der Betriebsübernahme und einer Existenzgründung steht die Kreishandwerkerschaft mit Rat und Tat zur Seite.

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